Bildrechtevereinbarung

Bei Wettkämpfen

und allen Veranstaltungen wie Lehrgängen und Kurse der Sparte Skateboard im BRIV e. V.

Das Recht am eigenen Bild besagt
, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder oder Filme von ihm veröffentlicht werden (§ 22-24, Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie, KunstUrhG). Die Veröffentlichung eines Bildes einer Person setzt daher deren Einverständnis voraus. Mit der Anmeldung zu diesem Wettbewerb/diesem Lehrgang bestätigen Sie, freiwillig an einer öffentlichen Veranstaltung teilzunehmen. Weiterhin erklären Sie ihr Einverständnis, dass Bilder mit ihrer Person von den Organisatoren, Veranstaltern und Ausrichtern der Veranstaltung in elektronischen Medien und Printmedien, besonders auf der Vereins- bzw. Verbandshomepage sowie den Vereins- bzw. Verbandszeitschriften ohne Einschränkung und zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

Unter Bezug auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG gilt das Sonderrecht, dass die Veröffentlichung von Bildern mit Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen auch ohne Zustimmung möglich ist. Ausdrücklich wird auf ein nachträgliches Widerrufsrecht hingewiesen. Sollten Sie nach Veröffentlichung um eine Löschung des Bildes ersuchen, wird der Organisator und der Ausrichter diesem Gesuch nachkommen. Bei minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen stimmen die Erziehungsberechtigten mit Ihrer Unterschrift unter die Anmeldung den o.g. Regeln zu.